Wie lange ist die Kündigungsfrist Ihres Mietvertrags?

Wie lange ist die Kündigungsfrist Ihres Mietvertrags?

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Früher oder später muss fast jeder seinen Mietvertrag kündigen – sei es wegen eines Umzugs, eines Hauskaufs oder einer neuen Lebenssituation. Wenn Sie dies falsch machen, kann es passieren, dass Sie über mehrere Monate eine Doppelmiete zahlen. Dieser Leitfaden erklärt die Kündigungsfristen für Mietwohnungen (hyresrätt) im Jahr 2026, wie Sie korrekt kündigen und welche Regeln für das Subletting (andrahandsuthyrning) gelten.

Kündigungsfrist für Erstmietverträge (förstahandskontrakt)

Für eine Mietwohnung (hyresrätt) mit einem unbefristeten Vertrag (der Regelfall) beträgt die Kündigungsfrist für Sie als Mieter (hyresgäst) drei Kalendermonate. Diese werden ab dem Monatswechsel nach der Kündigung gerechnet:

  • Kündigen Sie am 10. März, beginnt die Kündigungsfrist am 31. März zu laufen und der Vertrag endet am 30. Juni.
  • Kündigen Sie am 28. März, gilt dasselbe – maßgeblich ist der Monatswechsel, nicht das exakte Datum.

Sie müssen keinen Grund für die Kündigung angeben. Für den Vermieter (hyresvärd) ist es hingegen wesentlich schwieriger, Sie zu kündigen, dank des besittningsskyddet (Sicherheit des Mietverhältnisses/Besitzschutz). Lesen Sie mehr in unserem Leitfaden zum besittningsskydd beim Vermieten.

Schriftlichkeit ist immer am sichersten

Kündigen Sie immer schriftlich, auch wenn eine mündliche Kündigung in einigen Fällen gültig ist. Eine E-Mail oder ein Brief dient Ihnen als Beweis für das Datum. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter (hyresvärd). Bewahren Sie alle Unterlagen auf, bis der Vertrag beendet und die Kaution (deposition) zurückerstattet wurde.

Kündigungsfrist beim Subletting (andrahandsuthyrning)

Hier unterscheiden sich die Regeln je nachdem, welches Gesetz Anwendung findet:

SituationKündigungsfrist des Mieters
privatuthyrningslagen (Privatvermietungsgesetz, meist bei Eigentumswohnungen/Villen)1 Monat
Hyreslagen (Mietgesetz, meist beim Subletting einer Mietwohnung)3 Monate

Das privatuthyrningslagen gewährt dem Untermieter (andrahandshyresgäst) eine kurze Kündigungsfrist von einem Monat, während die Person, die vermietet, drei Monate Frist einhalten muss. Wenn Sie eine Mietwohnung (hyresrätt) zur Untermiete nehmen, gelten normalerweise die drei Monate des Mietgesetzes für beide Seiten. Unsicher, welche Art von Vertrag Sie haben? Unser Leitfaden über Erstmiete und Untermiete erläutert die Unterschiede.

Befristete Verträge

Wenn Sie einen befristeten Untermietvertrag (andrahandskontrakt) haben (z. B. "1. Januar–30. Juni"), endet dieser automatisch zum Enddatum – der Vertrag kann jedoch dennoch eine vorzeitige Kündigung erlauben. Lesen Sie immer die Kündigungsklausel des Vertrags. Fehlt diese, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Kündigung im Todesfall

Wenn der Mieter (hyresgäst) verstirbt, kann der Nachlass (dödsbo) den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen, sofern die Kündigung innerhalb eines Monats nach dem Todesfall erfolgt. Dies ist eine wichtige Erleichterung für die Angehörigen.

So vermeiden Sie eine Doppelmiete

Die häufigste Falle ist die Unterzeichnung eines neuen Vertrags, bevor der alte ausgelaufen ist. Drei Tipps:

  1. Rückwärts rechnen. Möchten Sie am 1. Juli umziehen? Kündigen Sie spätestens bis zum 31. März.
  2. Koordinieren Sie die Übergabe Ihrer neuen Unterkunft, damit die Lücke so gering wie möglich ist.
  3. Fragen Sie nach einer verkürzten Kündigungsfrist. Viele Vermieter (hyresvärdar) stimmen einer früheren Beendigung zu, wenn sie einen neuen Mieter finden – fragen Sie immer nach.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Kündigung rückgängig machen? Nur wenn der Vermieter (hyresvärd) zustimmt. Eine Kündigung ist bindend, warten Sie also, bis Sie sicher sind.

Muss ich putzen, bevor ich ausziehe? Ja, Sie sind für die Endreinigung (flyttstädning) verantwortlich. Beachten Sie unsere Checkliste für die Endreinigung, um Abzüge von der Kaution zu vermeiden.

Zusammenfassung

Die Kündigungsfrist für eine Erstmietwohnung beträgt drei Kalendermonate, während sie beim Subletting gemäß dem privatuthyrningslagen so kurz wie ein Monat sein kann. Kündigen Sie immer schriftlich, rechnen Sie rückwärts von Ihrem Umzugstag und bitten Sie um eine Bestätigung. Suchen Sie Ihr nächstes Zuhause? Freie Wohnungen auf Bofrid suchen.

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