Wenn Sie eine bostadsrätt (Wohnung im schwedischen Wohnungsgenossenschaftsmodell, oft mit einer Eigentumswohnung vergleichbar) vermieten, gelten teilweise andere Regeln als bei einer hyresrätt (klassische Mietwohnung) – vor allem durch das Lagen om uthyrning av egen bostad (Privatuthyrningslagen), also das Gesetz über die Vermietung der eigenen Wohnung. Dieses Gesetz ist für Sie als hyresvärd (Vermieter) günstiger, insbesondere bei der Mietfestsetzung und der Kündigung.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die speziell für bostadsrätter gelten:
1. Mietfestsetzung (der wichtigste Unterschied!)
Anders als bei hyresrätter (Mietwohnungen), bei denen sich die Miete nach dem sogenannten „bruksvärde" (Gebrauchswert) richtet, dürfen Sie bei einer bostadsrätt eine kostenbasierte Miete verlangen. Sie dürfen sowohl die laufenden Betriebskosten als auch eine Kapitalkosten-Komponente für den Wert der Wohnung einrechnen.
So berechnen Sie eine „skälig hyra" (angemessene Miete):
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Betriebskosten: Die monatliche Gebühr an den Wohnungsverein (avgift), Strom, Breitband, Versicherung usw.
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Kapitalkosten: Der Marktwert der Wohnung (nicht Ihr Kaufpreis, sondern der heutige Wert) multipliziert mit einem „angemessenen Renditezins" (häufig der Referenzzins der Riksbank, der schwedischen Zentralbank, + ca. 2 %).
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Möblierungszuschlag: Hyresnämnden (das Mietgericht bzw. die Mietschlichtungsbehörde) akzeptiert bei möblierter Vermietung häufig einen Aufschlag für slitage (Abnutzung) der Möbel; der Richtwert liegt oft bei 15 %.
Formel: (Marktwert × Renditezins) / 12 Monate + Betriebskosten = angemessene Monatsmiete.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie eine zu hohe Miete verlangen („Wuchermiete", auf Schwedisch ockerhyra), kann sich der hyresgäst (Mieter) an Hyresnämnden wenden und die Miete herabsetzen lassen. Der Mieter kann jedoch die överhyra (überhöhte Miete) nicht rückwirkend zurückfordern – anders als bei der Vermietung einer hyresrätt.
Beispiel:
Nehmen wir an, Ihre bostadsrätt hat einen Marktwert von 3 000 000 SEK, die Gebühr an den Verein beträgt 3 000 SEK/Monat, und Sie haben weitere Betriebskosten (Strom, Breitband) von 1 000 SEK/Monat. Der Referenzzins der Riksbank liegt bei 4 %.
- Kapitalkosten: (3 000 000 SEK × (0,04 + 0,02)) / 12 = 15 000 SEK/Monat
- Betriebskosten: 3 000 SEK + 1 000 SEK = 4 000 SEK/Monat
- Angemessene Miete: 15 000 SEK + 4 000 SEK = 19 000 SEK/Monat
In diesem Beispiel könnten Sie also 19 000 SEK Miete verlangen.
2. Genehmigung durch den Vorstand
Sie müssen die Zustimmung des Vereinsvorstands haben, um untervermieten zu dürfen.
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Leichter ein Ja zu bekommen: Das Gesetz ist bei bostadsrätter etwas großzügiger. Es genügt, dass Sie „skäl" (Gründe) haben – z. B. eine Partnerschaft auf Probe im gemeinsamen Haushalt, Studium oder Arbeit an einem anderen Ort, oder sogar eine vorübergehend schlechte Marktlage für einen Verkauf. Bei hyresrätter sind dagegen „beaktansvärda skäl" (beachtliche Gründe) erforderlich.
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Zeitliche Begrenzung: Der Vorstand erteilt die Genehmigung meist für jeweils 6–12 Monate. Achten Sie darauf, dass die Laufzeit des Mietvertrags mit der Genehmigung übereinstimmt.
So beantragen Sie die Genehmigung:
- Kontaktieren Sie den Vorstand: Finden Sie heraus, wer für die Untervermietung zuständig ist.
- Füllen Sie einen Antrag aus: Die meisten Vereine haben ein Formular, das Sie ausfüllen können.
- Fügen Sie Ihre Gründe bei: Erklären Sie, warum Sie vermieten möchten (z. B. eine Bescheinigung des Arbeitgebers über eine Tätigkeit an einem anderen Ort).
- Warten Sie auf den Bescheid: Der Vorstand darf sich Zeit lassen (bis zu einigen Wochen).
3. Kündigungsfrist & Kündigungsschutz
Das privatuthyrningslagen enthält zwingende Regeln, die dem Vertrag vorgehen, sofern sie für den Mieter günstiger sind.
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Der Mieter: Hat immer Anspruch auf eine uppsägningstid (Kündigungsfrist) von 1 Monat – auch wenn Sie im Vertrag 3 Monate vereinbart haben.
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Sie (der Vermieter): Haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sie müssen also nicht die gesamte Vertragslaufzeit abwarten, wenn Sie die Wohnung z. B. früher als geplant verkaufen möchten – solange Sie 3 Monate im Voraus kündigen.
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Kein besittningsskydd (Kündigungsschutz bzw. Bestandsschutz): Bei der privaten Vermietung der eigenen Wohnung erhält der Mieter kein besittningsskydd, also kein Recht, gegen Ihren Willen wohnen zu bleiben. Das ist ein großer Unterschied zu gewöhnlichen hyresrätter.
Weitere wichtige Aspekte, an die Sie denken sollten
Schließen Sie einen ordentlichen Mietvertrag
Auch wenn Ihnen das privatuthyrningslagen eine vorteilhafte Position verschafft, ist ein schriftlicher Vertrag wichtig. Vorlagen können Sie kostenlos online herunterladen (suchen Sie nach „hyresavtal bostadsrätt mall"). Achten Sie darauf, dass folgende Punkte enthalten sind:
- Die Miete (mit Angabe, was enthalten ist: Strom, Breitband usw.)
- Kündigungsfrist
- Deposition (Kaution)
- Inventarliste (bei möblierter Vermietung)
- Zustand der Wohnung (Fotodokumentation empfohlen)
Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen
Sie dürfen Ihre entstandenen Kosten abziehen (z. B. die Gebühr an den Verein). Der Gewinn wird als Kapitaleinkommen mit 30 % besteuert. Geben Sie dies in Ihrer Steuererklärung an (Formular K4).
Beispiel:
Sie vermieten Ihre bostadsrätt für 19 000 SEK/Monat über 12 Monate, das ergibt Gesamtmieteinnahmen von 228 000 SEK. Ihre Kosten (Gebühr an den Verein) betragen 3 000 SEK/Monat, insgesamt 36 000 SEK.
- Steuerpflichtiger Gewinn: 228 000 SEK − 36 000 SEK = 192 000 SEK
- Steuer (30 %): 192 000 SEK × 0,30 = 57 600 SEK
Sie zahlen also 57 600 SEK Steuern auf die Mieteinnahmen.
Versicherung
Klären Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, was bei einer Vermietung gilt. Oft benötigen Sie eine Zusatzversicherung. Der Mieter sollte ebenfalls eine eigene Hausratversicherung (hemförsäkring) haben.
Übergabeprotokoll
Besichtigen Sie die Wohnung gemeinsam mit dem Mieter, bevor die Vermietung beginnt, und halten Sie den Zustand in einem Protokoll fest. Das verringert das Risiko späterer Streitigkeiten über Schäden.
Häufige Fragen (FAQ)
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Darf ich so lange vermieten, wie ich möchte? Nein, der Vorstand erteilt die Genehmigung meist für jeweils 6–12 Monate. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.
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Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung vermiete? Im schlimmsten Fall können Sie die bostadsrätt verlieren.
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Kann ich eine beliebig hohe Miete verlangen? Nein, die Miete muss kostenbasiert sein (siehe Formel oben). Ist die Miete zu hoch, kann sich der Mieter an Hyresnämnden wenden.
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Muss ich Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen? Ja, die Mieteinnahmen werden als Kapitaleinkommen besteuert. Ihre Kosten dürfen Sie abziehen.
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Was tue ich, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt? Wenden Sie sich an Kronofogden (die schwedische Vollstreckungsbehörde), um einen Zahlungsbefehl zu beantragen. Sie können den Vertrag auch kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung im Verzug ist.
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Darf ich während der Mietzeit jederzeit die Wohnung betreten? Nein, Sie haben kein Recht, die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters zu betreten. Eine Ausnahme gilt in akuten Notfällen (z. B. bei einem Wasserschaden).
Zusammenfassung
Das Vermieten einer bostadsrätt kann eine gute Einnahmequelle sein, aber es ist wichtig, die Regeln zu kennen. Wenn Sie die oben beschriebenen Schritte befolgen und bei Vertrag und Genehmigung sorgfältig vorgehen, vermeiden Sie Probleme und erreichen eine reibungslose Vermietung.




