Recht des Mieters auf Möbelinstallation: Was sagt das Gesetz?

Recht des Mieters auf Möbelinstallation: Was sagt das Gesetz?

For robots

Mieter dürfen frei möblieren – aber es gibt Grenzen

Als hyresgäst (Mieter) in einer hyresrätt (Mietwohnung) haben Sie das Recht, die Wohnung so zu möblieren, wie Sie möchten. Der hyresvärd (Vermieter) kann nicht bestimmen, welche Möbel Sie hineinstellen, solange Sie die Wohnung nicht beschädigen oder dauerhaft verändern. Dieses Recht ergibt sich daraus, dass Sie die Wohnung mit einem Nutzungsrecht (nyttjanderätt) mieten. Die Grenze setzt die Sorgfaltspflicht (vårdplikt) nach 12 kap. 24 § jordabalken (Kapitel 12 § 24 des schwedischen Grundstücksgesetzes, das sogenannte hyreslagen – Mietgesetz): Sie müssen die Wohnung pfleglich behandeln und Schäden ersetzen, die Sie verursachen.

Entscheidend ist der Unterschied zwischen losen Möbeln, die sich spurlos entfernen lassen, und festen Installationen, die in der Wohnung verschraubt oder fest montiert werden.

Lose Möbel – freie Hand für den Mieter

Lose Möbel lassen sich verrücken und mitnehmen, ohne Spuren zu hinterlassen. Dazu zählen:

  • Sofas, Betten und Schlafsofas
  • Bücherregale, die frei stehen und nicht in der Wand verschraubt sind
  • Lampen, die an vorhandene Anschlüsse angeschlossen werden
  • Esstische und Stühle
  • Frei stehende Schränke und Kleiderschränke

Für lose Möbel brauchen Sie keine Erlaubnis des Vermieters. Sie entscheiden selbst, solange die Möbel keine Parkettböden, Wände oder andere zur Wohnung gehörende Einrichtung beschädigen.

Feste Installationen erfordern die Zustimmung des Vermieters

Feste Installationen sind fest verbaut und lassen sich nicht ohne Spuren entfernen. Hier sollten Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen, bevor Sie beginnen. Beispiele:

  • Eingebaute Bücherregale und Regalsysteme, die in der Wand verschraubt werden
  • Fliesen und andere feste Wandverkleidungen
  • Fest angeschlossene Haushaltsgeräte und Küchenausstattung
  • Einbaukleiderschränke und Einbauschränke
  • Fest montierte Bänke und Betten
  • Dauerhaft befestigte Spiegel und Bilder

Wenn Sie etwas fest installieren, ohne die Zustimmung einzuholen, kann der Vermieter verlangen, dass Sie es entfernen und die Wohnung wiederherstellen, bevor Sie ausziehen.

Streichen und Tapezieren – eigene Regeln

Für das Streichen und Tapezieren der Wände gelten eigene Regeln. Mehr dazu in unserem Artikel Streichen & Tapezieren in der Mietwohnung 2026: Ihre Rechte – so vermeiden Sie Konflikte beim Auszug.

Kurz zusammengefasst

Art der InstallationErlaubnis erforderlich?Wenn Sie sich nicht daran halten
Lose MöbelNeinNichts – es ist erlaubt
In der Wand verschraubtes BücherregalJaSie müssen die Löcher beim Auszug ggf. verdübeln und überstreichen
Feste Installation ohne ZustimmungJaDer Vermieter kann die Wiederherstellung auf Ihre Kosten verlangen
Streichen oder TapezierenOft jaSie müssen ggf. vor dem Auszug den Ursprungszustand herstellen
Fliesen oder andere feste VerkleidungJaTeuer zu entfernen – und Sie tragen die Kosten

Vor der Installation – stellen Sie sich diese Fragen

  1. Was steht in Ihrem Mietvertrag (hyreskontrakt)? Manche Verträge regeln feste Installationen ausdrücklich. Lesen Sie den Vertrag, bevor Sie etwas tun.

  2. Mieten Sie eine möblierte Wohnung? Dann gehören die Möbel des Vermieters zum Vertrag, und Sie dürfen sie weder wegwerfen noch umbauen.

  3. Welches Wandmaterial liegt vor? Beton, Gipskarton und Holz erfordern unterschiedliche Dübel und Befestigungen. Die falsche Befestigung ergibt unnötig große Löcher.

  4. Handelt es sich um eine bostadsrätt (Eigentumswohnung nach schwedischem Genossenschaftsmodell), die Sie zur Untermiete bewohnen? Dann können die Satzung und die Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft zusätzliche Einschränkungen über das hyreslagen (Mietgesetz) hinaus enthalten.

  5. Mieten Sie mit förstahandskontrakt (Erstvertrag) oder zur Untermiete? Bei einer andrahandsuthyrning (Untervermietung) ist der Spielraum oft enger. Mehr dazu in Erstvertrag oder Untermiete: Alles, was Sie über Mietverträge wissen müssen.

So bereiten Sie eine Installation vor

Schritt 1: Schriftlich fragen Schreiben Sie dem Vermieter eine E-Mail und beschreiben Sie genau, was Sie wo installieren wollen. Fügen Sie gern ein Foto oder eine Skizze bei.

Schritt 2: Antwort abwarten Fangen Sie nicht an, bevor Sie eine Zustimmung haben. Bewahren Sie die gesamte Korrespondenz auf – sie zählt, falls Sie später uneinig werden.

Schritt 3: Die richtige Befestigung verwenden Wählen Sie Dübel und Schrauben passend zum Wandmaterial. Der richtige Dübel hinterlässt ein kleines Loch, das sich leicht reparieren lässt.

Schritt 4: Dokumentieren Fotografieren Sie vorher und nachher. Die Bilder sind Ihr Beweismittel bei der Auszugsbesichtigung.

Schritt 5: Mit der Wiederherstellung rechnen Planen Sie die Kosten für Ausbessern und Streichen von Anfang an im Budget ein – nicht erst im Monat vor dem Auszug.

Was gilt als normale Abnutzung?

Einzelne Nagellöcher von Bildern gelten in der Regel als slitage (normale Abnutzung) und müssen nicht ausgebessert werden. Viele Löcher, große Löcher oder Spuren fest montierter Installationen sind dagegen etwas, wofür der Vermieter Ersatz verlangen kann.

Eine ausführliche Darstellung der Grenze zwischen Abnutzung und Schaden finden Sie in Normale Abnutzung oder Schaden? Ihr kompletter Leitfaden für einen streitfreien Auszug.

Sonderfälle: Haustiere und Ladestationen

Für Haustiere und Ladestationen für Elektroautos gelten eigene Regeln, die nicht den Möblierungsregeln folgen. Siehe Haustiere in der Mietwohnung: Regeln, Rechte und Verträge – Ihr kompletter Leitfaden und Ladestationen für Elektroautos in Mietwohnungen: Regeln, Zuschüsse und Kostenverteilung für Vermieter und Mieter.

Weiterlesen

Häufige Fragen

Darf ich ein Bücherregal an die Wand schrauben? Ja, aber damit wird es zu einer festen Installation, und Sie sollten vorher die schriftliche Zustimmung des Vermieters haben. Wenn Sie die Frage ganz vermeiden wollen: Wählen Sie ein frei stehendes Regal.

Der Vermieter sagt Nein – was kann ich tun? Verhandeln Sie oder finden Sie eine Lösung ohne Befestigung. Halten Sie die Entscheidung für unangemessen, können Sie sich an Hyresnämnden (die Mietkammer/das Mietgericht) wenden (Hyresnämnden: So funktioniert sie und Ihre Rechte als Mieter). Installieren Sie es nicht trotzdem – das wird teurer als der gewonnene Nutzen.

Muss der Vermieter dafür zahlen, das zu entfernen, was ich angebracht habe? Nein. Wenn Sie es angebracht haben, sind Sie dafür verantwortlich, es abzunehmen und die Wohnung wiederherzustellen.

Was passiert, wenn ich die Löcher vor dem Auszug nicht ausbessere? Der Vermieter kann die Kosten für die Ausbesserung von Ihrer deposition (Kaution) abziehen. Einzelne Nagellöcher gehen meist als normale Abnutzung durch, viele oder große Löcher jedoch nicht.

Dieser Text ist allgemeine Information zur Möblierung in einer Mietwohnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Juristin bzw. einen Juristen oder an Hyresnämnden.

Rent or rent out your apartment today

Related Articles