| Regel | Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|---|
| Bilder aufhängen | Kleine Nägel, Klebestreifen | Große Löcher, dauerhaftes Kleben |
| Streichen | Wände bleiben weiß | Farbige Wand ohne Erlaubnis |
| Tapezieren | Nicht ohne Erlaubnis | Auf eigene Faust |
| Bücher/Regal | Wandregal mit zwei Nägeln | Viele große Schrauben |
| Spiegel | Kleiner Spiegel mit Klebeband | Großer, fest verschraubter Spiegel |
Ja, der hyresvärd (Vermieter) kann Dekoration an den Wänden verbieten – aber es gibt Grenzen
Der hyresvärd (Vermieter) hat das Recht, Nein dazu zu sagen, dass du Bilder, Poster oder Fotos an die Wände hängst. Das gehört zu den grundlegenden Rechten des Vermieters als Eigentümer der Immobilie. Diese Einschränkung ist jedoch nicht grenzenlos – das schwedische Gesetz gibt dem hyresgäst (Mieter) einen gewissen Schutz.
Es geht darum, wem die Immobilie gehört und wer damit über sie bestimmen darf. Der Vermieter kann grundsätzlich vieles untersagen, muss dabei aber das schwedische Mietrecht, die hyreslagen (Mietgesetz, Kapitel 12 des Jordabalken – schwedisches Immobilienrechtsgesetz), befolgen und darf keine völlig unangemessenen Forderungen stellen.
Was sagt die hyreslagen?
Die hyreslagen regelt Wanddekoration nicht ausdrücklich, sie bestimmt aber, dass der Mieter die Wohnung „pfleglich nutzen“ und sie nicht beschädigen muss. Genau hier entstehen häufig Konflikte.
Der Vermieter kann Folgendes verbieten oder einschränken:
- Große Löcher in den Wänden
- Dauerhaftes Kleben oder Tapen
- Streichen der Wände
- Tapezieren
- Schrauben und Ähnliches, das Spuren hinterlässt
Aber der Vermieter kann die normale Nutzung der Wohnung nicht verbieten. Ein Bild mit einem kleinen Nagel aufzuhängen oder Klebestreifen für leichte Gegenstände zu verwenden, gilt in der Regel als normal slitage (normale Abnutzung).
Der Unterschied zwischen „normalem Verschleiß“ und „Schaden“
Hier verläuft die Trennlinie zwischen Erlaubtem und Unerlaubtem. Kleine Löcher, die durch eine vernünftige Nutzung der Wohnung entstehen, gelten als slitage (normaler Verschleiß). Der Vermieter kann nicht verlangen, dass die Wände völlig unberührt bleiben.
Normaler Verschleiß beim Auszug:
- Kleine Löcher vom Aufhängen von Bildern
- Leichte Abdrücke von Möbeln
- Geringfügig abgenutzte Farbe
Schäden, für die du zahlen musst:
- Große Löcher oder Schäden durch unachtsamen Umgang
- Tiefe Kratzer oder Spuren
- Streichen ohne Erlaubnis, wenn es im Vertrag untersagt ist
Lies mehr über normalen Verschleiß oder Schaden, um zu verstehen, wofür du beim Auszug eventuell zahlen musst.
Was sollte im Mietvertrag stehen?
Ein sorgfältiger Vermieter stellt diese Regel bereits vor dem Einzug im Vertrag klar. Das kann etwa so aussehen:
Wenn in deinem Vertrag nichts dazu steht, kannst du davon ausgehen, dass die normale Nutzung erlaubt ist.
Streichen und Tapezieren – was ist erlaubt?
Streichen und Tapezieren sind zwei Themen, die häufig Fragen aufwerfen. Ein Vermieter kann das Streichen untersagen, entscheidend ist aber der Vertrag.
Wenn es im Vertrag verboten ist, musst du das respektieren. Steht nichts dazu darin, kannst du oft eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters bekommen. Es lohnt sich immer, vorher zu fragen.
Lies Streichen und Tapezieren in der hyresrätt (Mietwohnung) 2026 für ausführlichere Hinweise dazu, welche Regeln gelten und wie du eine Erlaubnis erhältst.
Was ist angemessen und was nicht?
Der Vermieter muss sich angemessen verhalten, wenn er Dekoration untersagt. Verbietet er jede Form von Wanddekoration – auch schonende Methoden wie Klebestreifen –, kann ein Mieter das bei Hyresnämnden (der schwedischen Mietkommission bzw. dem Mietgericht) infrage stellen.
Ein vollständiges Verbot aller Bilder und Fotos gilt oft als übertrieben. Kleinigkeiten, die die Wohnung nicht beschädigen, sollte der Mieter aufhängen dürfen.
Hingegen kann der Vermieter mit gutem Grund Folgendes verbieten:
- Das Streichen der Wände
- Eigenmächtiges Tapezieren
- Große oder zahlreiche Löcher
- Dauerhaftes Kleben an den Wänden
Was tust du bei Uneinigkeit?
Wenn du und der Vermieter euch nicht darüber einigen könnt, was erlaubt ist, kannst du dich an Hyresnämnden (die staatliche Mietkommission) wenden. Das ist eine staatliche Behörde, die Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern löst.
Hyresnämnden beurteilt, ob das Verbot des Vermieters angemessen ist oder nicht. Dabei wird der Vertrag betrachtet, wie die Wohnung genutzt wurde und was in der Branche üblich ist.
Lies mehr über Hyresnämnden und deine Rechte.
Bevor du dekorierst – mach das
- Lies den Vertrag – prüfe, ob dort etwas zur Wanddekoration steht
- Frag den Vermieter – bitte um eine schriftliche Erlaubnis für Streichen oder Tapezieren
- Nutze schonende Methoden – Klebestreifen, kleine Nägel und leichte Lösungen beschädigen weniger
- Dokumentiere den Zustand – mach Fotos beim Einzug, damit du später belegen kannst, in welchem Zustand die Wände waren
- Repariere beim Auszug – fülle kleine Löcher und putze, bevor du die Schlüssel abgibst
Eine einfache Regel: erst fragen. Das dauert zwei Minuten und erspart künftige Konflikte.
Häufige Fragen
Kann der Vermieter jede Wanddekoration verbieten? Nicht vollständig. Der Vermieter kann Streichen und Tapezieren untersagen, aber ein totales Verbot, leichte Gegenstände mit Nagel oder Klebestreifen aufzuhängen, gilt meist als unangemessen. Die normale Nutzung muss erlaubt sein.
Darf ich die Wände in meiner hyresrätt (Mietwohnung) ohne Erlaubnis streichen? Nicht ohne Erlaubnis des Vermieters. Streichen erfordert in der Regel eine Zustimmung. Prüfe zuerst deinen Vertrag. Fragen kannst du den Vermieter immer, ob er oder sie es erlaubt.
Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis Löcher bohre? Beim Auszug kann der Vermieter erwarten, dass du die Löcher reparierst. Sind sie klein und durch normale Nutzung entstanden, gilt das oft als normaler Verschleiß und du musst nichts zahlen. Große oder zahlreiche Löcher können zu Abzügen von der deposition (Kaution) führen.
Welche Methoden beschädigen am wenigsten? Klebestreifen, kleine Nägel für leichte Bilder und Klebestrips sind die schonendsten Methoden. Vermeide große Schrauben, dauerhaftes Kleben und dicht gesetzte Löcher. Wähle immer die kleinstmögliche Lösung.
Dieser Text ist allgemeine Information zum schwedischen Mietrecht und stellt keine Rechtsberatung dar. Wende dich bei Streitigkeiten immer an deinen Vermieter oder an Hyresnämnden.




