| Lösung | Genehmigung vom Vermieter | Eingriff in Fassade oder Geländer | Bei Auszug |
|---|---|---|---|
| Freistehender Sonnenschirm oder Markise mit Fuß | Normalerweise nicht nötig, aber Hausordnungen können dies einschränken | Nein | Sie nehmen sie mit |
| Klemmbefestigte Markise oder Sichtschutz am Geländer | Immer nachfragen – viele Vermieter lehnen dies ab | Keine Bohrungen, aber Risiko von Lackschäden und Windlast | Demontage, etwaige Spuren können zu Ihren Kosten werden |
| In Fassade oder Balkondecke geschraubte Markise | Ja, immer, und schriftlich | Ja | In der Genehmigung geregelt – verbleibt dort oder wird mit Wiederherstellung demontiert |
| Verglasung oder festes Dach | Ja, und der Immobilieneigentümer regelt die Baugenehmigungsfrage | Ja | Darf nicht in Eigenregie erfolgen |
Sie dürfen eine Markise auf dem Balkon in einer hyresrätt (Mietwohnung) nur anbringen, wenn der hyresvärd (Vermieter) seine Zustimmung gegeben hat. Eine Markise, die in die Fassade, in die Balkondecke oder in das Geländer geschraubt wird, stellt eine dauerhafte Veränderung des Eigentums des Vermieters dar – sie ist kein Möbelstück, das man einfach herausstellt. Die Grenze wird durch die Sorgfaltspflicht in 12 kap. 24 § jordabalken (Grundgesetzbuch/Landgesetzbuch) gezogen, wonach Sie die Wohnung gut pflegen und für durch Sie verursachte Schäden aufkommen müssen.
Darf man in einer Mietwohnung eine Markise auf dem Balkon anbringen – das sagt der jordabalken
Das Recht des hyresgäst (Mieter), seine Wohnung zu verändern, ist enger gefasst, als viele glauben. In 12 kap. 24 a § jordabalken gibt es ein ausdrückliches Recht, auf eigene Kosten Maler- und Tapezierarbeiten sowie vergleichbare Maßnahmen im Inneren der Wohnung durchzuführen. Dieses Recht umfasst die Oberflächen im Innenbereich – es gibt Ihnen jedoch nicht das Recht, Eingriffe in das Äußere des Hauses vorzunehmen.
Eine an der Fassade montierte Markise ist genau ein solcher Eingriff in das Äußere des Hauses. Sie bohren in Putz, Ziegel oder Beton, belasten die Konstruktion und verändern das Erscheinungsbild des Gebäudes. Solche Maßnahmen liegen außerhalb dessen, was ein Mieter selbst entscheiden darf.
Hinzukommt 12 kap. 25 § jordabalken, wonach der Mieter verpflichtet ist, alles zu beachten, was erforderlich ist, um die Sauberkeit, Ordnung und den guten Zustand innerhalb der Immobilie zu bewahren. Viele Vermieter haben konkrete Hausordnungen für Balkone, die auf dieser Bestimmung basieren: keine festen Installationen, nichts, was über das Geländer hinausragt, keine Befestigungen ohne schriftliche Genehmigung.
Der Balkon gehört zur Wohnung – die Fassade nicht
Wenn der Balkon mit der Wohnung vermietet wurde, zählt er zu dem, was Sie mieten. Sie dürfen ihn nutzen, möblieren und pflegen. Aber die Balkonplatte, das Geländer, die Unterseite des darüber liegenden Balkons und die Fassadenwand sind Gebäudeteile, für die der Vermieter verantwortlich ist und die er instand hält. Hier verläuft die Trennlinie.
Daher verhält es sich mit der Frage der Markise ähnlich wie bei anderen festen Installationen in einer Mietwohnung – siehe die Argumentation in unserem Artikel darüber, ob der Vermieter verlangen darf, dass Sie Ihre Waschmaschine entfernen. Lose Ausstattungen sind Ihre Sache, fest montierte Ausstattungen erfordern eine Entscheidung des Vermieters.
Der Unterschied zwischen losem Sonnenschutz und fest montierter Markise
Es ist die Montage, nicht das Produkt, die entscheidend ist. Eine Markise, die auf dem Boden steht und unten beschwert ist, ist praktisch ein Möbelstück. Eine Markise, die in die Wand geschraubt ist, ist ein Gebäudeteil.
Besonders zwei Gründe führen dazu, dass Vermieter restriktiv sind. Zum einen ist es die Windlast: Eine Markise fängt den Wind ein und kann die Befestigung ausreißen oder auf die Straße fallen. Zum anderen ist es die Einheitlichkeit der Fassade – viele Immobilien haben einen bestimmten Markisentyp und eine bestimmte Farbe, an die sich alle Mieter halten müssen.
Die Baugenehmigung ist Sache des Eigentümers, nicht Ihre
Gemäß 9 kap. 2 § plan- och bygglagen (Plan- und Baugesetz) ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn ein Gebäude so verändert wird, dass sein äußeres Erscheinungsbild erheblich beeinflusst wird, sofern sich das Gebäude in einem Gebiet mit einem Bebauungsplan befindet. Ob eine einzelne Markise dieses Maß erreicht, entscheidet die Baubehörde der Kommune sowie der Bebauungsplan und eventuelle Denkmalschutzbestimmungen. Viele Kommunen betrachten eine Markise an einem Mehrfamilienhaus als Fassadenänderung, die geprüft werden muss, andere nicht.
Die praktische Antwort für Sie als Mieter ist einfach: Sie beantragen keine Baugenehmigung für das Haus eines anderen. Der Antrag wird vom Immobilieneigentümer gestellt. Wenn Sie Ihren Vermieter fragen und ein „Ja“ erhalten, ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass die kommunale Prüfung erfolgt ist.
Das Wetter ist ein Grund, warum diese Frage häufiger gestellt wird. Mehr Sonnenstunden und stärkere Windböen stellen Anforderungen an Befestigungen und Materialien – wir behandeln diese breitere Perspektive im Leitfaden zur klimatischen Absicherung des Heims gegen extreme Wetterbedingungen.
Darf man in einer Mietwohnung eine Markise ohne Erlaubnis anbringen – was passiert dann?
Wenn Sie eine fest montierte Markise ohne Genehmigung anbringen, riskieren Sie drei Dinge.
Aufforderung zur Entfernung. Der Vermieter kann verlangen, dass die Markise demontiert und die Fassade wiederhergestellt wird. Dies ist der häufigste Ausgang.
Schadenersatzpflicht. Gemäß 12 kap. 24 § jordabalken haften Sie für Schäden, die durch Ihr Verschulden oder durch Fahrlässigkeit entstehen. Bohrlöcher im Putz, Rostangriffe und Risse in der Fassadenschicht sind Schäden, die deutlich mehr kosten können als die Markise selbst.
In schweren Fällen Risiko für das Mietverhältnis. Bei grober Vernachlässigung oder wiederholter Weigerung, Anweisungen zu folgen, kann das Mietrecht gemäß 12 kap. 42 § jordabalken verfallen. Dies setzt mehr als nur eine einzelne Markise voraus, aber die Möglichkeit besteht.
Bei Auszug entscheidet die Genehmigung
Wenn Sie eine schriftliche Genehmigung erhalten haben, sollte darin auch stehen, was beim Auszug gilt: darf die Markise hängen bleiben, muss sie demontiert werden und wer bezahlt die Wiederherstellung. Fehlt die schriftliche Form, wird es für Sie schwierig zu beweisen, was vereinbart wurde. Machen Sie Fotos von der Fassade vor der Montage.
So erhalten Sie eine Zusage
Senden Sie eine schriftliche Anfrage an den Vermieter mit Hersteller, Maßen, Farbe, genauer Platzierung und der Art der Befestigung. Geben Sie an, dass die Montage durch einen Fachmann erfolgt, und fügen Sie gerne das Angebot bei. Bitten Sie um eine schriftliche Antwort.
Einige Vermieter bieten Markisen als Option gegen einen Mietzuschlag an. In diesem Fall übernimmt der Vermieter Montage, Wartung und Prüfung, und Sie entgehen der Verantwortung für die Befestigung. Der Zuschlag wird auf die Miete aufgeschlagen; wie die Miete ansonsten bestimmt wird, können Sie in unserer Übersicht darüber lesen, wie viel Miete man verlangen darf.
Wenn Sie ein „Nein“ erhalten, gibt es keinen legalen Weg, ein „Ja“ zu erzwingen. Der Unterschied zu einer bostadsrätt (Eigentumswohnung/Genossenschaftswohnung), bei der die Satzung der Vereinigung und die Mitgliederversammlung entscheiden, ist deutlich – wir vergleichen die Wohnformen in dem Artikel hyresrätt oder bostadsrätt.
Häufige Fragen
Darf ich eine Markise anbringen, die nur am Balkongeländer eingeklemmt wird?
Fragen Sie zuerst. Klemmbefestigungen verursachen keine Bohrlöcher, aber sie können den Lack am Geländer zerkratzen und halten starkem Wind selten stand. Schäden am Geländer sind Schäden am Eigentum des Vermieters und fallen unter die Sorgfaltspflicht in 12 kap. 24 § jordabalken.
Kann der Vermieter eine bestimmte Farbe und ein bestimmtes Modell verlangen?
Ja. Da die Fassade Eigentum des Vermieters ist, darf dieser Bedingungen für seine Genehmigung stellen, zum Beispiel eine bestimmte Farbe und einen bestimmten Markisentyp für das gesamte Haus.
Gilt ein Sonnenschirm auf dem Balkon als Markise?
Nein, ein freistehender Sonnenschirm ist bewegliches Eigentum und ist am ehesten mit Möbeln zu vergleichen. Er darf nicht über das Balkongeländer hinausragen oder Gefahr laufen, wegzuwehen, da Sie gemäß 12 kap. 25 § jordabalken für Ordnung und guten Zustand innerhalb der Immobilie sorgen müssen.
Habe ich das Recht, eine Markise anzubringen, wenn ich zur Untermiete wohne?
Nein. Ein andrahandshyresgäst (Untermieter) kann nicht über größere Rechte verfügen als der Inhaber des förstahandskontrakt (Hauptmietvertrag), und die Genehmigung muss vom Immobilieneigentümer kommen. Was die verschiedenen Verträge bedeuten, erläutern wir in Hauptmiete oder Untermiete.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung in einem Einzelfall dar.



