Ja, Sie können einen zusätzlichen Mieter in den Mietvertrag aufnehmen, aber nur, wenn der Vermieter (hyresvärd) zustimmt. Es ist ein schriftlicher Nachtrag zu Ihrem ursprünglichen Mietvertrag erforderlich.
Die Grundregel in Kapitel 12, § 1 des Jordabalken (Grundstücksgesetzbuch) besagt, dass ein Mieter (hyresgäst) das Nutzungsrecht nicht ohne Zustimmung des Vermieters übertragen oder teilen darf. Dies gilt auch für das Aufnehmen einer zusätzlichen Person in die Wohnung. Der Vermieter hat also ein gesetzliches Recht, dies abzulehnen.
Wann ist ein neuer Vertrag nötig?
Wenn Sie einen Partner, einen Freund oder einen Verwandten einziehen lassen möchten, der länger bleiben soll, reicht eine mündliche Zustimmung nicht aus. Sie und der Vermieter müssen einen schriftlichen Nachtrag zum Mietvertrag aufsetzen. Dieser Nachtrag muss klar angeben:
- Welche Person hinzugefügt wird.
- Ab welchem Datum die Person Mitbewohner (medhyresgäst) wird.
- Ob die neue Person gesamtschuldnerisch für die gesamte Miete verantwortlich ist.
- Eventuelle neue Bedingungen, die gelten.
Ein solcher Nachtrag schützt Sie als ursprünglichen Mieter. Ohne ihn könnte der Vermieter behaupten, Sie hätten einen Teil der Wohnung illegal untervermietet.
Unterschied zwischen Mitbewohner und Untervermietung
Es ist wichtig, zwischen dem Aufnehmen eines Mitbewohners und der Untervermietung (andrahandsuthyrning) eines Teils der Wohnung zu unterscheiden.
- Mitbewohner (medhyresgäst): Eine Person, die zusammen mit Ihnen in der Wohnung lebt. Sie teilen sich den Raum und oft die Miete. Der Vermieter muss dies genehmigen.
- Untervermietung (andrahandsuthyrning): Sie vermieten einen Teil der Wohnung (z. B. ein Zimmer) an jemanden, der die Miete direkt an Sie zahlt, aber nicht auf die gleiche Weise mit Ihnen zusammenlebt. Dies ist eine formellere Übertragung und erfordert einen separaten Vertrag und oft die Zustimmung des Vermieters.
Für weitere Details zum Unterschied siehe unseren Leitfaden: Inneboende vs. Hyresgäst: Vad är skillnaden och vilka rättigheter har du?
Der Vermieter kann ablehnen – aber nicht willkürlich
Ein Vermieter kann Ihnen nicht ohne Grund die Aufnahme eines zusätzlichen Mieters verweigern. Die Ablehnung muss sachlich und begründet sein. Gängige Gründe, die gültig sein können, sind:
- Die Wohnung ist bereits für eine weitere Person zu klein.
- Die neue Person hat eine Vorgeschichte, die ein Risiko für Störungen oder Schäden darstellt.
- Der Vermieter hat triftige Gründe zu vermuten, dass es sich in Wirklichkeit um eine illegale Untervermietung handelt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung unbegründet ist, können Sie die Entscheidung beim Hyresnämnden (Mietgericht) anfechten. Dort wird jeder Fall individuell beurteilt. Lesen Sie mehr über Ihre Rechte im Verfahren: Hyresnämnden: så funkar den och dina rättigheter som hyresgäst
Schritt für Schritt: So fügen Sie einen Mieter hinzu
- Kontaktieren Sie den Vermieter: Informieren Sie über Ihren Wunsch und geben Sie an, wen Sie hinzufügen möchten.
- Bereiten Sie Informationen vor: Halten Sie Angaben über die neue Person bereit (Name, Personnummer, ggf. Referenzen).
- Verhandeln: Besprechen Sie die Bedingungen, insbesondere wer für die Miete verantwortlich ist.
- Schreiben Sie einen Nachtrag: Erstellen Sie einen schriftlichen Nachtrag zum Mietvertrag, den beide Parteien unterzeichnen.
- Archivieren: Bewahren Sie eine Kopie des unterzeichneten Nachtrags auf.
Rechte und Pflichten des Mitbewohners
Wenn eine Person durch einen Nachtrag zum Mietvertrag Mitbewohner wird, entsteht ein Rechtsverhältnis. Die neue Person hat die Pflicht, die Mietregeln einzuhalten und haftet, wenn so vereinbart, gesamtschuldnerisch für die gesamte Miete. Dies bedeutet, dass der Vermieter den gesamten Mietbetrag entweder von Ihnen oder Ihrem Mitbewohner bei verspäteter Zahlung verlangen kann. Gemäß Kapitel 12, § 4 des Jordabalken ist der Mitbewohner an dieselben Bestimmungen gebunden wie Sie als Hauptmieter. Es ist daher entscheidend, dass der schriftliche Nachtrag die Haftungsverteilung klar angibt. Ohne einen solchen Vertrag riskieren Sie, die volle Verantwortung gegenüber dem Vermieter allein zu tragen. Ein Mitbewohner hat auch das Recht, in der Wohnung zu wohnen und sie gemäß der Vereinbarung zu nutzen. Wenn der Mitbewohner die Ordnung stört, kann der Vermieter von Ihnen als Hauptmieter verlangen, Maßnahmen zu ergreifen.
Verantwortung und Pflichten des Vermieters
Der Vermieter hat die Pflicht, Ihren Antrag auf Aufnahme eines Mieters auf sachliche und angemessene Weise zu behandeln. Gemäß der Rechtsprechung des Hyresnämnden (Mietgericht) muss die Ablehnung begründet und nicht diskriminierend sein. Der Vermieter kann sich nicht auf allgemeine Vorlieben berufen, sondern muss konkrete Gründe haben, wie z. B. dass die Wohnung gemäß kommunalen Vorschriften über Wohnfläche zu beengt wird. Der Vermieter hat auch die Pflicht, Ihre Anfrage schnell zu bearbeiten. Verzögerungen können in bestimmten Fällen dazu führen, dass Sie beantragen können, dass ein Mitbewohner durch den Hyresnämnden genehmigt wird. Wenn ein Nachtrag genehmigt und unterzeichnet wurde, ist der Vermieter an diese neuen Bedingungen gebunden. Der Vermieter kann diese Bedingungen nicht einseitig ohne Ihre Zustimmung ändern. Es ist daher wichtig, dass Sie alle Dokumente und Korrespondenz aufbewahren. Bei künftigen Streitigkeiten können diese Unterlagen als Beweis dienen.
Häufig gestellte Fragen
Darf der Vermieter die Miete erhöhen, wenn ich eine zusätzliche Person aufnehme?
Das hängt davon ab, was in Ihrem ursprünglichen Mietvertrag steht. Manche Verträge enthalten Klauseln, dass die Miete bei geändertem Nutzungszweck oder bei geänderter Anzahl von Mietern angepasst werden kann. Wenn ein solcher Vertrag nicht existiert, kann der Vermieter die Miete nicht einseitig nur deshalb erhöhen, weil Sie eine weitere Person aufnehmen. Eine eventuelle Mieterhöhung muss dann verhandelt und im schriftlichen Nachtrag festgelegt werden.
Was passiert, wenn ich jemanden ohne Zustimmung des Vermieters aufnehme?
Dies kann zu ernsthaften Konsequenzen führen. Der Vermieter kann Sie wegen Vertragsbruch verklagen und im schlimmsten Fall eine Räumung (vräkning) anordnen. Dies gilt insbesondere, wenn es als illegale Untervermietung (andrahandsuthyrning) eingestuft wird. Siehe unseren Leitfaden zur Räumung für weitere Informationen: Vrakning på grund av brottslighet: en komplett guide till nya lagkrav
Ist der zusätzliche Mieter gesamtschuldnerisch für die gesamte Miete verantwortlich?
Dies muss im schriftlichen Nachtrag klar hervorgehen. Wenn es nicht spezifiziert ist, sind nur Sie als ursprünglicher Mieter gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Es ist daher wichtig, dies im Vertrag zu klären.
Gelten dieselben Regeln, wenn ich in einer bostadsrätt (Eigentumswohnung) wohne?
Nein, die Regeln sind anders. In einer bostadsrätt (Eigentumswohnung) bestimmen die Satzung der Eigentümergemeinschaft (bostadsrättsförening) und der Vorstand. Sie müssen oft den Einzug beim Vorstand melden und benötigen möglicherweise dessen Zustimmung. Lesen Sie mehr über spezifische Regeln für bostadsrätter: Andrahandsuthyrning av bostadsrätt: nya regler 2026
Zusammenfassung
Einen zusätzlichen Mieter in den Vertrag aufzunehmen ist möglich, erfordert aber die Zustimmung des Vermieters und einen schriftlichen Nachtrag. Dies stellt Ihre Rechte sicher und schützt Sie vor künftigen Streitigkeiten. Kommunizieren Sie immer offen mit dem Vermieter und stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen dokumentiert sind.
Der vorstehende Text ist allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung dar.



