Untervermietung einer bostadsrätt: neue Regeln ab 2026

Untervermietung einer bostadsrätt: neue Regeln ab 2026

For robots

Die Untervermietung (andrahandsuthyrning) einer bostadsrätt (Eigentumswohnung nach schwedischem Modell) bekommt 2026 neue Regeln – das betrifft sowohl Sie als vermietende Person als auch Ihre bostadsrättsförening (Wohnungsgenossenschaft). Am 1. Juli 2026 tritt eine Reform in Kraft, die es einfacher macht, über längere Zeiträume unterzuvermieten. Hier finden Sie alles Wichtige zu den neuen Regeln, zur erforderlichen Zustimmung und dazu, wie viel Miete Sie verlangen dürfen.

Was ändert sich 2026?

Bisher konnte der Umstand, dass eine Wohnung bereits untervermietet war, neue Untervermietungen einschränken. Mit den neuen Regeln soll eine frühere Untervermietung nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in erheblichem Umfang stattgefunden hat. In der Praxis bedeutet das:

  • Sie können Ihre bostadsrätt über längere Zeiträume untervermieten als bisher.
  • Klarere Abgrenzung zwischen Untervermietung und der Aufnahme eines inneboende (Untermieter im eigenen Haushalt, Lodger).
  • Mehr Vertragsfreiheit bei der Miete – aber weiterhin Schutz vor unangemessenen Mieten.

Die vollständige Übersicht finden Sie im Beitrag zum neuen Mietrecht 2026.

Ist die Zustimmung der Vereinigung erforderlich?

Ja. Um eine bostadsrätt unterzuvermieten, brauchen Sie die Zustimmung des Vorstands der bostadsrättsförening. Sagt der Vorstand nein, können Sie eine Genehmigung bei Hyresnämnden (dem schwedischen Mietgericht) beantragen. Diese Stelle genehmigt die Untervermietung häufig, wenn Sie einen triftigen Grund haben, zum Beispiel:

  • Arbeit oder Studium an einem anderen Ort
  • Probeweises Zusammenziehen mit dem Partner
  • Längerer Auslandsaufenthalt
  • Pflege eines Angehörigen

Darf die Vereinigung eine Gebühr verlangen?

Viele Vereinigungen erheben eine Gebühr für die Untervermietung (andrahandsavgift) von bis zu 10 % des prisbasbelopp (schwedische Preisbasiszahl) pro Jahr – das sind rund 5 900 kr für 2026. Die Gebühr muss nach der Satzung (stadgarna) zulässig sein. Über solche Gebühren wird heftig diskutiert – mehr dazu in unserem Artikel über Gebühren bei der Untervermietung in einer Bostadsrättsförening.

Wie viel Miete dürfen Sie verlangen?

Die Miete muss skälig (angemessen) sein und sich an Ihren Kapitalkosten zuzüglich der Betriebskosten (driftskostnader) orientieren, mit einem Aufschlag von bis zu etwa 15 %, wenn Sie möbliert untervermieten. Berechnen Sie die richtige Höhe mit unserem Mietrechner und lesen Sie mehr über skälig hyra (angemessene Miete).

Checkliste vor der Untervermietung

  1. Beantragen Sie die Zustimmung des Vorstands – schriftlich.
  2. Prüfen Sie, ob die Vereinigung eine Gebühr erhebt.
  3. Legen Sie eine angemessene Miete (skälig hyra) fest.
  4. Schließen Sie einen klaren Untermietvertrag (andrahandskontrakt) mit Kündigungsfrist (uppsägningstid) ab.
  5. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Hausratversicherung (hemförsäkring) weiterhin gilt.

Zusammenfassung

Die neuen Regeln ab 2026 machen die Untervermietung einer bostadsrätt einfacher und flexibler – Sie brauchen aber weiterhin die Zustimmung des Vorstands und müssen sich an eine angemessene Miete halten. Finden Sie eine zuverlässige mietende Person über Bofrid.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rent or rent out your apartment today

Related Articles